Was Sie wissen müssen
Was ist der EAA?
Der EAA ist eine EU-Richtlinie, die vorschreibt, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein müssen. Jeder EU-Mitgliedstaat muss diese Richtlinie in nationales Recht umsetzen, wodurch verbindliche Anforderungen für Unternehmen entstehen, die in der EU tätig sind.
Wann gilt das EAA für Websites und Apps?
Ihre Website oder App fällt unter das EAA, wenn sie:
- Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr enthält, UND
- An Verbraucher gerichtet ist
Was zählt als "Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr"?
Das EAA definiert Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr als:
"Ferndienstleistungen, die über Websites und auf Mobilgeräten angebotenen Dienstleistungen, elektronisch und auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden."
Wichtig zu verstehen:
- Kostenlose Dienste fallen ebenfalls in den Anwendungsbereich
- Der Verbrauchervertrag muss nicht auf Ihrer Website/App abgeschlossen werden
- Es reicht aus, wenn Ihre Website/App nur ein Einstiegspunkt für Verbraucher ist, um schließlich einen Vertrag abzuschließen
Beispiele: Was fällt in den Anwendungsbereich?
- Verbraucher-Webshops
- Websites mit Links zu Webshops von Drittanbietern
- Anmeldeformulare für Newsletter
- Karriereportale und Online-Stellenbewerbungen
Beispiele: Was fällt nicht in den Anwendungsbereich?
- B2B-Webshops (z.B. solche, die nur an Landwirte oder medizinisches Fachpersonal gerichtet sind)
- Websites/Apps mit reinem Leseinhalt und Produktinformationen (solange sie nicht auf Webshops verlinken)
Was müssen Sie tun, wenn Ihre Website/App in den Anwendungsbereich fällt?
1. Technische Umsetzung
Setzen Sie Barrierefreiheitsmaßnahmen gemäß den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) version 2.2 um. Wir empfehlen WCAG Level "AA". Diese Richtlinien stellen sicher, dass Ihre digitalen Inhalte:
- Wahrnehmbar sind (Informationen können auf verschiedene Weise dargestellt werden)
- Bedienbar sind (Schnittstellenkomponenten und Navigation sind nutzbar)
- Verständlich sind (Informationen und Bedienung sind leicht zu verstehen)
- Robust sind (Inhalte können von verschiedenen Benutzeragenten, einschließlich Hilfstechnologien, interpretiert werden)
2. Informationspflicht
Sie müssen Barrierefreiheitsinformationen auf Ihrer Website oder App bereitstellen:
- Laden Sie die Vorlage für die Erklärung zur Barrierefreiheit herunter und füllen Sie diese aus
- Fügen Sie diese Informationen in einem eigenen Bereich mit dem Namen "Erklärung zur Barrierefreiheit" hinzu (platzieren Sie ihn in der Nähe von Impressum und Datenschutzerklärung)
- Stellen Sie sicher, dass dieser Informationsbereich selbst die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt
Nächste Schritte
Wenn Sie glauben, dass Ihre Website oder App in den Anwendungsbereich des EAA fällt, kontaktieren Sie Ihr Digital-Team, um mit der Umsetzung der erforderlichen Barrierefreiheitsmaßnahmen vor Ablauf der Compliance-Frist zu beginnen.
Denken Sie daran: Barrierefreie digitale Inhalte zu gestalten ist nicht nur eine Frage der rechtlichen Konformität – es geht darum, sicherzustellen, dass alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, Ihre Dienste effektiv nutzen können.
In case of questions and further guidance please type in go/asklpc on the browser window and reach out to the LPC experts.